Klimaschutzbeirat Lauchringen
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Die StVO schreibt vor: „Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen…“. Dies gilt auch vor Bahnübergängen, wenn die Bahnschranken unten sind. Viele Autos haben Start Stop-Funktionen, oder aber man schaltet den Motor manuell aus. Aus diesem Grund wurden in den letzten Wochen an den Bahnübergängen auch entsprechende Schilder aufgestellt.

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